Zum Hauptinhalt springen

NACT OS

D

demo

Öffentliche Demo

Die Demo wird automatisch bereitgestellt.

Öffentliche Demo · Schreibfähig · Änderungen sind für andere sichtbar und werden täglich gegen 03:00 Uhr zurückgesetzt

Katalogpflicht

AVV für Auftragsverarbeitung abschließen

DSGVO Art. 28 · Datenschutz

Zurück Bearbeiten

Identifikation und Status

Regelwerk, Module, Risiko und Review-Status.

Regelwerk
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Module
Datenschutz-Grundverordnung core
Katalogversion
-
Referenz
Art. 28
Kategorie
Datenschutz
Risiko
Hoch
Status
Aktiv
Prüfstatus
Prüfung erforderlich
Research Status
Importiert
Geprüft am
-
Geprüft von
-

Anwendungsbedingung

Fachliche Erklärung und gespeicherte Triggerdefinition.

Gilt, wenn: (Tätigkeit als Auftragsverarbeiter ist gesetzt) ODER (Subprozessoren ist gesetzt).

Katalogbegründung

Diese Pflicht wurde aufgrund der hinterlegten Unternehmensangaben vorgeschlagen.

{
  "any": [
    {
      "op": "eq",
      "field": "acts_as_processor",
      "value": true
    },
    {
      "op": "eq",
      "field": "uses_subprocessors",
      "value": true
    }
  ]
}

Pflichtentext und Rechtsgrundlage

Beschreibung

Bei Auftragsverarbeitung müssen Verträge und Weisungen dokumentiert sein.

Versionierung und Review

Keine Änderungsnotizen oder internen Notizen hinterlegt.

Pflichten in Arbeitsbereichen

Workspace-Pflichten, die aus dieser Stammpflicht abgeleitet wurden.

deploy Organisation / Hauptworkspace Vorgeschlagen

Erwartete Nachweise

Nachweisanforderungen, die beim Erzeugen von Workspace-Pflichten übernommen werden.

Titel Beschreibung Erforderlich Wiederholung
AVV Nachweis zu: AVV für Auftragsverarbeitung abschließen ja on_change
Bearbeiten
Subprocessor-Liste Nachweis zu: AVV für Auftragsverarbeitung abschließen ja on_change
Bearbeiten
TOMs Nachweis zu: AVV für Auftragsverarbeitung abschließen ja on_change
Bearbeiten