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Katalogpflicht

DSFA-Prüfung durchführen

DSGVO Art. 35 · Datenschutz

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Identifikation und Status

Regelwerk, Module, Risiko und Review-Status.

Regelwerk
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Module
Datenschutz-Grundverordnung core
Katalogversion
-
Referenz
Art. 35
Kategorie
Datenschutz
Risiko
Hoch
Status
Aktiv
Prüfstatus
Prüfung erforderlich
Research Status
Importiert
Geprüft am
-
Geprüft von
-

Anwendungsbedingung

Fachliche Erklärung und gespeicherte Triggerdefinition.

Gilt, wenn: (processes_special_categories ist gesetzt) ODER (uses_video_surveillance ist gesetzt).

Katalogbegründung

Diese Pflicht wurde aufgrund der hinterlegten Unternehmensangaben vorgeschlagen.

{
  "any": [
    {
      "op": "eq",
      "field": "processes_special_categories",
      "value": true
    },
    {
      "op": "eq",
      "field": "uses_video_surveillance",
      "value": true
    }
  ]
}

Pflichtentext und Rechtsgrundlage

Beschreibung

Für risikoreiche Verarbeitung ist zu prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.

Versionierung und Review

Keine Änderungsnotizen oder internen Notizen hinterlegt.

Pflichten in Arbeitsbereichen

Workspace-Pflichten, die aus dieser Stammpflicht abgeleitet wurden.

deploy Organisation / Hauptworkspace Vorgeschlagen

Erwartete Nachweise

Nachweisanforderungen, die beim Erzeugen von Workspace-Pflichten übernommen werden.

Titel Beschreibung Erforderlich Wiederholung
DSFA-Schwellenprüfung Nachweis zu: DSFA-Prüfung durchführen ja on_change
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DSFA-Bericht Nachweis zu: DSFA-Prüfung durchführen ja on_change
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