DSFA-Prüfung durchführen
DSGVO Art. 35 · Datenschutz
Identifikation und Status
Regelwerk, Module, Risiko und Review-Status.
- Regelwerk
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Module
- Datenschutz-Grundverordnung core
- Katalogversion
- -
- Referenz
- Art. 35
- Kategorie
- Datenschutz
- Risiko
- Hoch
- Status
- Aktiv
- Prüfstatus
- Prüfung erforderlich
- Research Status
- Importiert
- Geprüft am
- -
- Geprüft von
- -
Anwendungsbedingung
Fachliche Erklärung und gespeicherte Triggerdefinition.
Gilt, wenn: (processes_special_categories ist gesetzt) ODER (uses_video_surveillance ist gesetzt).
Katalogbegründung
Diese Pflicht wurde aufgrund der hinterlegten Unternehmensangaben vorgeschlagen.
{
"any": [
{
"op": "eq",
"field": "processes_special_categories",
"value": true
},
{
"op": "eq",
"field": "uses_video_surveillance",
"value": true
}
]
}
Pflichtentext und Rechtsgrundlage
Beschreibung
Für risikoreiche Verarbeitung ist zu prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.
Versionierung und Review
Keine Änderungsnotizen oder internen Notizen hinterlegt.
Pflichten in Arbeitsbereichen
Workspace-Pflichten, die aus dieser Stammpflicht abgeleitet wurden.
deploy Organisation / Hauptworkspace
Vorgeschlagen
Erwartete Nachweise
Nachweisanforderungen, die beim Erzeugen von Workspace-Pflichten übernommen werden.
| Titel | Beschreibung | Erforderlich | Wiederholung | |
|---|---|---|---|---|
| DSFA-Schwellenprüfung | Nachweis zu: DSFA-Prüfung durchführen | ja | on_change | |
| DSFA-Bericht | Nachweis zu: DSFA-Prüfung durchführen | ja | on_change |